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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der
GeoMarketing & GIS Solutions und Services GmbH

Stand November 2022

1. Geltungsbereich

Die Firma GeoMarketing & GIS Solutions und Services GMBH (im folgenden kurz GeoMarketing genannt) schließt Rechtsgeschäfte ausschließlich unter Zugrundelegung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils geltenden Fassung ab.
Bei Widerspruch der AGB von GeoMarketing zu AGB des jeweiligen Kunden, ist die Geltung der entsprechenden Regelung der AGB von GeoMarketing ausdrücklich vereinbart. 
GeoMarketing ist berechtigt, diese AGB der Fortentwicklung des Rechtes, der technischen Entwicklung und technischen Neuerungen, sowie sonstigen Entwicklungen im notwendigen Umfang anzupassen. Die AGB befinden sich in ihrer tages-aktuellen Fassung auf den von GeoMarketing herausgegebenen Geschäftspapieren, wie Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kaufverträgen und sind unter http://www.geomagis.at auf der Homepage von GeoMarketing abrufbar. Änderungen der AGB werden für die Dauer eines Kalenderjahres durch Fettdruck hervorgehoben und gelten für alle ab der Bekanntmachung der Änderung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte von GeoMarketing uneingeschränkt. Für bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte gelten derartige Veränderungen im technisch und rechtlich möglichen Umfang und berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages.
Die Verpflichtungen von GeoMarketing aus einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft richten sich ausschließlich nach Umfang und Inhalt eines von GeoMarketing angenommenen Auftrages nach Maßgabe der ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen AGB.
Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber GeoMarketing, die in den AGB übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen und sind verpflichtet, GeoMarketing für Schäden aus einer Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos zu halten.

2. Leistungsumfang
GeoMarketing liefert Waren bzw. erbringt Dienstleistungen in Erfüllung von Verträgen, die durch Auftragserteilung aufgrund eines von GeoMarketing gelegten Angebotes zustande kommen. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

3. Vertragsabschluss
Die Angebote von GeoMarketing sind vorbehaltlich offensichtlicher und erkennbarer Irrtümer hinsichtlich der Preise und Mengen für die schriftlich angegebene Angebotsfrist verbindlich, darüber hinaus unver-bindlich.
Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden zu Stande. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingelangte Annahmeerklärungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages zu den vorgegebenen Bedingungen dar; ein Vertag kommt erst nach Bestätigung durch GeoMarketing zu Stande.

4. Lieferung
GeoMarketing bemüht sich angegebene Lieferfristen einzuhalten, zum Rücktritt berechtigt den Kunden jedoch nur die Überschreitung einer auf dem Auftrag schriftlich als fix bestätigten Lieferfrist oder eine trotz Nachfristsetzung mehr als 14‑tägige Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist. Bei Lieferung durch Post, Bahn oder Spedition gilt die Lieferfrist durch GeoMarketing bei Übergabe der Ware an eines der genannten Transportunternehmen zwecks Aus-lieferung an den Kunden als gewahrt. Gefahr für Verlust, Beschädigung und Untergang der Ware geht mit Übergabe an eines der genannten Transport-unternehmen auf den Kunden über, die Übernahme von Transportkosten durch GeoMarketing hat auf den Gefahrenübergang keine Auswirkung.
Die Lieferung der Daten kann auch elektronisch über einen mit Benutzername und Passwort gesicherten Downloadlink von GeoMarketing erfolgen. Der Link sowie die Zugangsdaten werden dem Vertragspartner jeweils in gesonderten eMails bekannt gegeben. Durch das Versenden des Downloadlinks und der Zugangsdaten geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Untergang der Ware auf den Kunden über. Der Vertragspartner muss alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten, diese nicht an Dritte weiterzugeben und vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Er hat Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung oder das Vorliegen von Umständen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, unverzüglich GeoMarketing anzuzeigen. Der Vertragspartner leistet Ersatz für die bei Missachtung dieser Sorgfaltspflicht durch ihn entstandenen Schäden. Dies gilt auch bei unbefugter Nutzung des Downloadlinks.
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, trifft ihn die kaufmännische Rügepflicht im Sinne des § 377 UGB.
Es besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht des Kunden von angenommenen Aufträgen. Beim Rücktritt vom Vertrag unmittelbar nach Auftrags-erteilung ist eine Stornogebühr von 20 % der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart.
Einvernehmlich wird ein richterliches Mäßigungsrecht hinsichtlich dieser Stornogebühren ausgeschlossen.

5. Preis, Zahlung und Eigentumsvorbehalt und Indexanpassung
Preisangaben auf individuell erstellten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich netto ab Lager exklusive Umsatzsteuer. Zu sämtlichen angeführten Preisen werden allfällige Versandkosten für die Lieferung von GeoMarketing zum Kunden hinzu-gerechnet.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Geo-Marketing berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen zu verrechnen und aus dem Titel des Schadenersatzes tarifmäßige Inkasso- und Rechts-anwaltskosten und Gerichtsgebühren für die Einbringlichmachung der Forderung ersetzt zu verlangen.Im Falle von Lieferungen auf offene Rechnung bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art immer, im Eigentum von GeoMarketing.
Gegenüber einem Unternehmer gilt der Eigentums-vorbehalt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder ent-stehenden Forderungen. Soweit diese Rechnungen und Forderungen kontokorrentmäßig abgerechnet werden, gilt dies auch dann, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit größter Sorgfalt zu verwahren und ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisken zu sichern und zu versichern. Allfällige Ansprüche aus den Versicher-ungsverträgen gelten bereits mit Abschluß des Liefervertrages an GeoMarketing als abgetreten, der Kunde verpflichtet sich, GeoMarketing aus einer Verletzung der Sicherungs- und Versicherungspflicht schad- und klaglos zu halten.      
Im Falle einer gerichtlichen, finanzbehördlichen oder verwaltungsbehördlichen Pfändung ist der Kunde verpflichtet, GeoMarketing unter Angabe von Name, Anschrift und Vertreter der betreibenden Partei, des Exekutionsgerichtes, sowie Geschäftszahl und Datum der Exekutionsbewilligung und Datum der Pfändung zu verständigen. Der Kunde haftet GeoMarketing für jeden aus einer Verletzung dieser Verständigungs-pflicht erwachsenden Schaden, aber auch für außer-gerichtliche oder gerichtliche Kosten eines Exszindierungsverfahrens laut Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltstarifgesetz.
Zahlungen werden zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Entgelt angerechnet. Die Verzugs-zinsen gelten als mit 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der OeNB per anno vereinbart.
GeoMarketing behält sich eine jährliche Indexanpassung auf der Basis des aktuellen Verbraucherpreisindex oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Index vor. Als Bezugsgrößen für eine Indexanpassung dienen die Indexzahlen, die von der Statistik Austria für den Monat August eines jeden Jahres verlautbart werden. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Anpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung. 

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
GeoMarketing kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht bzw. auch dadurch, dass in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das fehlende nachträgt.GeoMarketing erbringt seine Leistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. GeoMarketing haftet bei Erbringung seiner Leistun-gen für Sachschäden jedoch nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter, die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen.
        
Die Haftung für Folgesachschäden sowie Schäden an anderen als von GeoMarketing gelieferten körper-lichen oder unkörperlichen Sachen nach dem Produkthaftgesetz ist ausgeschlossen, soweit es sich beim Kunden nicht um einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt.
Weitergehende Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Betriebsunter- brechung und aus dem Verlust von Daten und Informationen sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Die Weitergabe von Software und/oder Daten an Dritte - auch als Kopie - und deren kurzfristige Überlassung ist in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot, insbesondere auch nur kurzfristige Überlassung oder Weitergabe im Falle einer Inanspruchnahme von GeoMarketing aus welchem Rechtstitel auch immer, GeoMarketing schad- und klaglos zu halten.

7. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, welche sie über das Geschäft oder den Betrieb des anderen Partners erhalten, absolut geheim zu halten und solche Informationen keinem Dritten weiterzugeben, außer diese Informationen sind offenkundig oder allgemein zugänglich. Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere, solche vertraulichen Informationen nicht selbst oder anderweitig auszunützen. Der Inhalt der Vereinbarung ist vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung.

8. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfüg-barkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

9. Compliance
Die Vertragspartner verpflichten sich, dass sich seine gesetzl. Vertreter, Mitarbeiter und eingesetzte und/oder beauftragte Subunternehmer an sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnise, insbesondere auch die Anti-Korruptionsvorschriften, halten sowie geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Einhaltung sicherzustellen. Ein Verstoß berechtigt GeoMarketing - unbeschadet sonstiger Rücktritts- und Kündigungsrechte - zur fristlosen außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung sowie zur Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche.


10. Allgemeines
GeoMarketing ist berechtigt, Kundennamen bzw. Logos zu ausschließlichen Präsentationszwecken in der Referenzliste und im quartalsmäßig erscheinenden Newsletter zu verwenden, nicht jedoch Daten an Dritte weiterzugeben. Die Untersagung der Verwendung bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Vertragspartners, die Zustimmung kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in St. Pölten vereinbart. Für Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in St. Pölten vereinbart, sofern in St. Pölten entweder der Wohn-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Kunden liegt. Anzuwenden ist Österreichisches Recht. GeoMarketing ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummer, Änderungen seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform GeoMarketing umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von GeoMarketing als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Die vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sofern Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die um eine sachliche Lösung bemühte, kundige Parteien vereinbart hätten.
                                                 

Datenschutzerklärung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Daten, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, zur Bearbeitung Ihrer Anfragen verarbeitet und genutzt werden. GeoMarketing & GIS Solutions und Services GmbH wahrt die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird sie nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.

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  • Firmenname
  • Firmenadresse
  • E-Mail Adressen aller aktiven (d.h. nicht gelöschten) Benutzer
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  • Namen aller aktiven (d.h. nicht gelöschten) Benutzer
  • Vermerke zu Telefonaten
  • Abrechnungsinformationen
  • statistische Informationen über die Nutzung.
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