Fünf Fakten über die Stichtagsdaten des österreichischen Adressregisters

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Es ist kein Geheimnis dass seit Juli 2015 die Daten des Adressregisters gebührenfrei – also ohne Lizenzgebühren – auf der Seite des BEV zum Download erhältlich sind. Es handelt sich dabei um Stichtagsdaten die 2x jährlich (April und Oktober) generiert werden. Die Daten sind im relationalen Modell im CSV-Format verfügbar.

Fakt 1: Was beinhalten die Stichtagsdaten?

Die Stichtagsdaten umfassen alle Grundstücksadressen Österreichs welche durch die Gemeinden vergeben worden sind. Auf den bebauten Grundstücken sind zusätzlich die darauf befindlichen Gebäudeadressen aller Gebäude enthalten, die zum jeweiligen Stichtag „meldefähig“ sind.

Meldefähig bedeutet, dass das Gebäude als fertiggestellt und nicht mehr als Bauvorhaben gekennzeichnet ist. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auch als Bauvorhaben gekennzeichnete Gebäude meldefähig sind. Das aber nur, wenn die Gemeinde dies explizit so festlegt.

Fakt 2: Die kostenlosen Daten beinhalten keine Historisierung

Alle Namen (Gemeinden, Orte und Straßen) sowie die Hausnummern sind in der jeweils zum Stichtag aktuell gültigen Schreibweise hinterlegt. Es ist aus den Daten also nicht ersichtlich, welchen Namen eine umbenannte Straße VOR der Umbenennung getragen hat. Diese Informationen sind aber gerade für Adressverortungen oder auch Adresssuchen von entscheidender Bedeutung da oft noch lange Zeit nach einer Umbenennung die „alten“ Namen in der Bevölkerung in Gebrauch oder in nicht aktualisierten Datenbanken zu finden sind.

Fakt 3: Die Unterschiede zwischen dem kostenlosen und dem Standardprodukt  

Das gebührenpflichtige Standardprodukt des österreichischen Adressregisters ist nach wie vor im vollen Umfang erhältlich und umfasst wesentlich mehr Inhalte als die kostenlosen Stichtagsdaten:

  • Die Stichtagsdaten enthalten keine Kurzschreibweisen von Gemeinde-, Orts- oder Straßennamen
  • Es sind keine Namen in der Zweitsprache enthalten
  • Der Zustellort ist nicht enthalten
  • Die Grundstücksnummern sind auf der Gebäudeebene nicht inkludiert

Besonders der Zustellort ist für die Unterscheidung von Straßen mit gleichem Namen innerhalb einer Gemeinde unbedingt erforderlich. So kann es die Adresse Hauptstraße 1 in mehreren Orten einer Gemeinde geben. In diesen Fällen kann eine Unterscheidung nur mit Hilfe des Zustellortes erfolgen.

Fakt 4: Es wird kein Upgrade-Produkt zu den Standardprodukten geben

Wenn Sie zusätzliche Inhalte oder andere Updatezyklen brauchen, müssen Sie nach wie vor das Standardprodukt kaufen. GeoMagis kann das Standardprodukt für Sie organisieren und entsprechend für die Nutzung vorbereiten.

Fakt 5: Rechtlich gültige Adressen

Erstmals wird in Österreich durch die im Jänner in Kraft tretende Novelle zur Adressregisterverordnung eine formal rechtlich gültige Adresse definiert. Diese besteht lt. Verordnung aus Straßenname, Orientierungsnummer, Postleitzahl und Zustellort der Adresse wobei sowohl die Lang- als auch die Kurzschreibweisen Gültigkeit haben. Entscheidend ist jedenfalls, dass Schreibweisen des Adressregisters eingehalten werden. Formal rechtlich gültige Adressen werden insbesondere im öffentlichen Bereich, im Finanz- und Rechtssektor, im Versicherungs- und vielen anderen Bereichen große Relevanz erlangen und zweifelsohne auch Einfluss auf die postalische Adressierung und die Adressier- und Zustellbarkeit haben.

Wichtig: diese Daten sind rohe Daten! Erkundigen Sie sich.